Sie haben das Recht auf einen eigenen, freien und unabhängigen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl.
Nutzen Sie Ihr Recht den Schaden und alle zusätzlichen Kosten, die durch den Autounfall aufgetreten sind (Abschleppkosten, Mietwagen, Nutzungsausfall, Rechtsanwaltskosten und evtl. weiter Kosten) von dem Unfallverursacher und der Versicherung erstattet zu bekommen.
Wir sind Ihr Sachverständiger in Wesel. Es ist unser Job, die richtige Höhe des Schadens zu kalkulieren und ein Schadensgutachten zu erstellen, um Ihnen den vollen Schadensersatz zu ermögliche.
Große und kleine Unfälle lassen sich im Straßenverkehr nicht verhindern. Wenn Sie als Geschädigter von Schäden an Ihrem Fahrzeug betroffen sind, stellt sich nach dem ersten Schock die große Frage: „Unfall – was tun als Geschädigter?“. Mit den folgenden Informationen erfahren Sie, wie Sie sich als Unfallopfer direkt nach dem Verkehrsunfall richtig verhalten. Vor allem was es in puncto Unfallabwicklung mit der Versicherung, rechtliche Ansprüche und der Zusammenarbeit mit einem Gutachter zu wissen gibt.
Ob Unfallgeschädigter oder Unfallverursacher, die wichtigste und erste Maßnahme an der Unfallstelle ist die Absicherung. Verhindern Sie, dass von der Unfallstelle eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht. Ist die Unfallstelle mit Warndreieck und anderen Maßnahmen gesichert, ist der Kontakt mit den Unfallbeteiligten wichtig.
Ist der Sachschaden an Ihrem Fahrzeug größer oder gar ein Totalschaden, sodass das Unfallfahrzeug nicht mehr fahrfähig ist, werden Sie das Fahrzeug abschleppen lassen wollen. Falls Sie die Sicherheit haben, als Geschädigter die Schadenskosten an Ihren Unfallgegner abzugeben, wird die Kosten hierfür die gegnerische Versicherung übernehmen.
Polizei rufen bei einem Autounfall?
Bei einem Verkehrsunfall die Polizei zu rufen, ist in vielen Fällen empfehlenswert.
Da die Aufnahme des Verkehrsunfalls der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung dient, müssen Sie für den Kontakt zur Polizei keine Kosten fürchten.
Im Anschluss sollten Sie uns, als einen unabhängigen Kfz Gutachter zu kontaktieren.
Wir beraten Sie und kalkulieren für Sie die exakte Schadenshöhe an Ihrem Fahrzeug.
Zusätzlich ermitteln wir z.B. die Höhe des Nutzungsausfallentschädigung oder den Restwert des Unfallfahrzeugs.
Unsere Kosten hierfür müssen Sie als Geschädigter nicht tragen!
Aus der Perspektive des Geschädigten versuchen viele Versicherungen leider, den zu zahlenden Schadenersatz zu reduzieren. Ein typischer Trick ist das Hinzuziehen eines Kfz Gutachtens der Versicherung, der Ihren erlittenen Schaden am Auto niedrig ansetzt. Ein solches Kfz Gutachten müssen Sie nicht akzeptieren!
Ihnen steht es als Geschädigter offen, ein eigenes versicherungsunabhängiges Kfz Gutachten durch einen erfahrenen Kfz Sachverständigen erstellen zu lassen. Die Kosten hierfür lässt sich an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers weitergeben.
Falls Sie das Opfer eines Autounfalls sind, nimmt dies auf vielen Ebenen Einfluss auf Leben und Alltag. Vielen Geschädigten ist nicht bewusst, dass Sie für diese Eingriffe einen aktiven Schadenersatz verlangen können. Eine Reihe von Kosten lassen sich an Ihren Schädiger abgeben, die im Regelfall von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Zu den wichtigsten Ansprüchen gehören:
Diese Ansprüche sollten Sie ohne Bedenken nutzen, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben und Sie der Geschädigter sind.
Um einen realistischen und präzisen Wert des erlittenen Schadens am Auto zu bestimmen, ist es nicht die beste Wahl, den Schaden durch eine klassische KFZ-Werkstatt bewerten zu lassen. Sinnvoller ist, einen erfahrenen neutralen Kfz Gutachter zu Rate zu ziehen. Dieser nimmt als unabhängiger Partner eine seriöse Bewertung vor und kann seine Expertise fundiert darlegen, dass sie auch vor Versicherungen oder einer Gerichtsverhandlung standhält.
Wichtig ist: Suchen Sie sich Ihren Kfz Gutachter selbst frei aus! Gehen Sie nicht auf das Angebot der gegnerischen Versicherung ein, den Schaden durch einen Gutachter der Versicherung prüfen zu lassen. Sofern Sie der Geschädigte sind, übernimmt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten.
Unsere Sachverständigenbüros sind für Sie an vier Standorten in NRW vertreten.
Wir sind Ihr Ansprechpartner
Die Schuldfrag wir in den meisten Fällen direkt durch die Polizei geklärt, jedoch empfiehlt es sich immer einen Fachanwalt mit einzuschalten, um Ihre Forderungen im vollen Umfang geltend zu machen.
Ein Rechtsanwalt mit dem Fachgebiet Verkehrsrecht ist ein kompetenter Ansprechpartner nach der Unfallsituation und gibt Ihnen vom Thema Schmerzensgeld bis zum richtigen Umgang mit der gegnerischen Versicherung wertvolle Tipps. Als Geschädigter nach einem Unfall tragen Sie die Kosten für diese Form der Rechtsberatung nicht selbst.
Profitieren Sie hier von unserem Netzwerk an kompetenten Fachanwälten für Verkehrsrecht. Gerne stellen wir Ihnen einen Partneranwalt zur Seite!
Sprechen Sie uns einfach an. Sie wollen die Reparatur an Ihrem Auto schnellstmöglich in die Wege leiten? Gerne vermitteln wir Ihnen eine unserer zuverlässigen und geprüften Wertstätten.
Nutzen Sie Ihr Recht den Schaden und alle zusätzlichen Kosten, die durch den Autounfall aufgetreten sind (Abschleppkosten, Mietwagen, Nutzungsausfall, Rechtsanwaltskosten und evtl. weiter Kosten) von dem Unfallverursacher und dessen Versicherung erstattet zu bekommen.